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Hosting-StammtischPraxiswissen für Website-Betreiber

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Domain umziehen

Ihre Aufgabe: Eine Domain soll zu einem anderen Anbieter – weil Sie den Hoster wechseln, Verträge bündeln oder eine Domain von einer Agentur übernehmen. Website und E-Mail sollen dabei weiterlaufen.

Was eine Domain überhaupt ist und wie sie sich vom Webhosting unterscheidet, steht unter Was ist eine Domain?.

Ein Domainumzug ist kein Hexenwerk, aber er besteht aus zwei Dingen, die oft verwechselt werden:

  1. Der Wechsel des Registrars – also der Firma, über die die Domain bei der Registrierungsstelle verwaltet wird.
  2. Die Umstellung des DNS – also der Einträge, die festlegen, wohin Website und E-Mail zeigen.

Beides kann gleichzeitig passieren, muss es aber nicht. Wer es trennt, hat weniger Risiko.

Vor dem Umzug

  • Inhaberschaft prüfen. Wer steht als Domaininhaber im Vertrag? Das sollten Sie bzw. Ihre Organisation sein, nicht die Agentur.
  • Alle DNS-Einträge sichern. Notieren oder exportieren Sie alle Einträge der Zone: A/AAAA, MX, TXT (z. B. für SPF, DKIM, DMARC und Verifizierungen), CNAME. Fehlende TXT-Einträge fallen oft erst auf, wenn E-Mails im Spam landen oder ein Dienst die Verifizierung verliert.
  • TTL rechtzeitig senken. Setzen Sie die TTL der Einträge, die sich ändern werden, einige Tage vorher herunter. Dann wirken Änderungen am Umzugstag schneller.
  • E-Mail-Umzug planen. Liegen die Postfächer beim alten Anbieter, müssen sie vor der Umstellung des MX-Eintrags am neuen Ort bereitstehen.
  • Sperren prüfen. Bei generischen Endungen wie .com kann eine Transfersperre aktiv sein; bei frisch registrierten oder gerade umgezogenen Domains darf der bisherige Registrar einen Transfer innerhalb von 60 Tagen ablehnen (ICANN Transfer Policy, Abschnitt I.A.3.7).

Der Wechsel selbst

.de-Domains

Für .de-Domains ist DENIC die Registrierungsstelle. Der Wechsel läuft über die AuthInfo – viele Anbieter nennen sie auch Authcode oder Auth-Code:

  1. Sie lassen beim bisherigen Anbieter eine AuthInfo erzeugen.
  2. Sie geben sie dem neuen Anbieter, der damit den Wechsel bei DENIC auslöst.
  3. Stimmt die AuthInfo, wird die Domain laut DENIC sofort übertragen.

Die AuthInfo verfällt nach 30 Tagen automatisch und muss dann neu angefordert werden. Fordern Sie sie deshalb erst an, wenn der neue Anbieter bereitsteht. Ist der bisherige Anbieter nicht mehr erreichbar, kann der neue Anbieter die AuthInfo direkt bei DENIC anfordern; DENIC schickt sie dann per Post an den Domaininhaber.

Generische Domains (.com, .net, .org …)

Für generische Top-Level-Domains gelten die Regeln der ICANN. Auch hier heißt der Code „AuthInfo“. Der bisherige Registrar muss ihn herausgeben und darf das nach der ICANN Transfer Policy nicht allein wegen eines Streits über Zahlungen verweigern. Den Transfer selbst darf er aber ablehnen, wenn eine frühere Registrierungsperiode oder – vor dem Ablaufdatum – die laufende nicht bezahlt ist; die Domain muss er dann zuvor sperren („Registrar Hold“, Abschnitt I.A.3.7.3). Für künftige Laufzeiten oder als Druckmittel in einem sonstigen Zahlungsstreit darf er das Transferverfahren nicht einsetzen (I.A.3.9.1 und I.A.3.10). Ändern Sie vor dem Umzug den Domaininhaber, kann eine 60-tägige Transfersperre folgen – planen Sie Inhaberwechsel und Registrarwechsel deshalb nicht gleichzeitig.

Andere Länderendungen

Jede Länderendung hat eigene Regeln. Welche Stelle zuständig ist, steht in der Root Zone Database der IANA.

Nach dem Umzug

  • Alle DNS-Einträge mit der Sicherung vergleichen.
  • Website, HTTPS-Zertifikat und E-Mail (Empfang und Versand) testen.
  • Inhaberdaten beim neuen Anbieter prüfen. Öffentlich abrufbar sind sie oft nicht: Bei .de-Domains von Privatpersonen zeigt die DENIC-Abfrage – per whois oder über RDAP, den Nachfolger von WHOIS – den Inhaber nicht an.
  • TTL wieder auf den Normalwert setzen.
  • Alten Vertrag erst kündigen, wenn alles läuft – und die Kündigung auf die Domain beschränken, die wirklich umgezogen ist.

Typische Stolpersteine

  • Die Agentur ist Inhaberin. Dann braucht es zuerst einen Inhaberwechsel – mit eigener Zustimmung beider Seiten.
  • DNS liegt bei einem Dritten. Dann ändert sich beim Registrarwechsel am DNS womöglich gar nichts. Prüfen Sie, welche Nameserver eingetragen sind.
  • Der alte Anbieter löscht bei Kündigung. Kündigen Sie nie, bevor der Transfer abgeschlossen ist.

Weiter

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: siehe Quellen unten.