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Hosting-StammtischPraxiswissen für Website-Betreiber

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Webhosting auswählen

Ihre Aufgabe: Sie brauchen Webspace für eine neue Website oder wollen den Hoster wechseln und möchten nicht nach Werbeversprechen entscheiden, sondern danach, was Ihre Website tatsächlich braucht.

Am Stammtisch kam diese Frage bei fast jedem Treffen auf. Die Antwort war selten ein Anbietername, sondern fast immer eine Gegenfrage: Was soll die Website leisten, und wer kümmert sich darum?

Was ist Webhosting?

Webhosting ist die Dienstleistung, Speicherplatz und Rechenleistung auf einem ständig erreichbaren Server bereitzustellen, damit eine Website im Internet abrufbar ist. Der Umfang unterscheidet sich stark: Er reicht von Speicherplatz für eine einfache Website bis zu Paketen mit Skriptsprachen wie PHP, Datenbanken, Datensicherung und Statistiken. Den Speicherplatz selbst nennen Anbieter oft Webspace.

Die Domain ist davon getrennt: Sie ist nur der Name, unter dem die Website erreichbar ist. Viele Provider verkaufen beides zusammen, nötig ist das nicht – DENIC beschreibt für .de-Domains ausdrücklich eine Verwaltung ganz ohne Webspace, E-Mail-Adressen oder Nameservice. Den Unterschied im Einzelnen erklärt die Seite Was ist eine Domain?.

In drei Schritten zur passenden Hosting-Art

1. Was läuft auf der Website?

  • Statische Seiten (HTML, CSS, Bilder, ohne Datenbank): stellen kaum Anforderungen. Fast jedes Webhosting genügt.
  • Ein CMS oder Shop (z. B. mit PHP und Datenbank): Hier zählen die angebotenen PHP-Versionen, Datenbanken, Arbeitsspeicher und die Frage, wer Updates einspielt.
  • Eigene Anwendungen (eigene Dienste, besondere Software, Hintergrundprozesse): brauchen meist Root-Zugriff, also einen virtuellen oder eigenen Server.

2. Wer betreut die Technik?

Das ist die wichtigste und am häufigsten unterschätzte Frage. Ein Server mit Root-Zugriff bedeutet: Sie (oder Ihr Dienstleister) sind für Betriebssystem-Updates, Sicherheit und Backups verantwortlich. Wer das nicht leisten will, ist mit Shared Hosting oder Managed Hosting besser bedient – dort übernimmt der Anbieter den Betrieb der Plattform.

3. Was muss vertraglich sicher sein?

Laufzeit, Kündigungsfrist, Domains, Backups, Datenschutz. Diese Punkte fragt die Hosting-Checkliste einzeln ab.

Hosting-Arten im Überblick

ArtTypisch fürSie kümmern sich umAnbieter kümmert sich um
Shared Hostingkleine Websites, CMS, VereineIhre Anwendung (z. B. CMS-Updates)Server, Betriebssystem, Webserver, meist Backups
Managed HostingShops, wichtige Websites ohne eigenes Technik-Teamje nach Vertrag wenig bis Ihre AnwendungServer, Updates, Überwachung – Umfang im Vertrag prüfen
Virtueller Server (VPS)eigene Software, mehrere ProjekteBetriebssystem, Sicherheit, Backups, AnwendungHardware und Virtualisierung
Dedizierter Serverhohe Last, besondere Anforderungenalles oberhalb der HardwareHardware, Netz, Rechenzentrum
Cloud-Hostingschwankende Last, verteilte Anwendungenje nach Dienst sehr unterschiedlichje nach Dienst

Die Begriffe werden von Anbietern nicht einheitlich verwendet. „Managed“ kann vom vollständigen Betrieb bis zu einem einmaligen Einrichten alles bedeuten – lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben.

Worauf es bei jeder Hosting-Art ankommt

  • Aktuelle PHP-Versionen, falls Ihre Website PHP nutzt: Laut php.net bekommen derzeit (Stand Oktober 2026) die Zweige 8.2 bis 8.5 noch Sicherheitsupdates, 8.2 nur noch bis 31.12.2026. Fragen Sie, wie lange ältere Versionen noch angeboten werden und wie Sie umstellen.
  • Automatische TLS-Zertifikate: Die Laufzeit öffentlich vertrauenswürdiger Zertifikate wird schrittweise verkürzt. Nach einem Beschluss des CA/Browser Forums (Ballot SC-081, April 2025) sinkt die Höchstlaufzeit bis März 2029 auf 47 Tage. Manuelles Erneuern wird damit praktisch unmöglich; das Hosting sollte Zertifikate automatisch ausstellen und verlängern (z. B. über ACME).
  • Backups außerhalb des Hosters: Eine Sicherung beim selben Anbieter hilft nicht, wenn das Konto gesperrt ist. Siehe Abschnitt Backups der Checkliste.
  • Zwei-Faktor-Anmeldung für das Kundenkonto und das Control Panel: Das BSI empfiehlt, sie zu nutzen, sobald ein Dienst sie anbietet.
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sobald personenbezogene Daten auf dem Server liegen (Art. 28 DSGVO) – siehe Glossar: AV-Vertrag.

Wovon die Kosten abhängen

Was Webhosting im Monat kostet, beantworten wir bewusst nicht mit Zahlen: Preise ändern sich laufend, und ein Tarifvergleich wäre schnell veraltet. Verlässlicher ist, die Faktoren zu kennen, die den Preis bestimmen – dann lassen sich Angebote vergleichen.

FaktorWarum er den Preis treibtWas Sie fragen sollten
Wer den Betrieb übernimmtBei Managed Hosting bezahlen Sie Arbeit mit (Updates, Überwachung), beim eigenen Server nur Hardware und Netz – die Arbeit leisten dann Sie oder Ihr Dienstleister.Welche Aufgaben sind im Preis, welche werden nach Aufwand berechnet?
RessourcenSpeicher, Arbeitsspeicher, Datenbanken, Postfächer und Prozesse sind meist nach Tarifstufen gestaffelt.Wo liegen die Grenzen, und was passiert, wenn die Website sie überschreitet?
Einführungs- und FolgepreisViele Angebote werben mit einem Preis für die ersten Monate.Was kostet derselbe Tarif ab dem zweiten Vertragsjahr?
LaufzeitManche Anbieter staffeln den Monatspreis nach Laufzeit; eine lange Bindung kann den Wechsel teuer machen.Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist (siehe unten)
ZusatzleistungenDomains, zusätzliche Zertifikate, Sicherungen, Wiederherstellung, Einrichtung oder Umzug werden teils extra berechnet.Was ist enthalten, was kostet einmalig, was monatlich?
Ihre eigene ZeitEin günstiger Server mit Root-Zugriff verlagert Updates, Sicherheit und Backups zu Ihnen.Wer erledigt das, und was kostet diese Zeit?

Laufzeit und Kündigung, wenn Sie als Verbraucher buchen: § 309 Nr. 9 BGB begrenzt Laufzeitklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen: Eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren ist unwirksam; eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar ist; und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der zunächst vereinbarten Laufzeit ist ebenfalls unwirksam. Ob ein Hosting-Vertrag darunter fällt, ist nicht pauschal zu sagen: Der Bundesgerichtshof sieht im Webhosting-Vertrag dienst-, miet- und werkvertragliche Aspekte; liegt der Schwerpunkt darauf, dass die Website im Internet abrufbar ist, liegt nach seiner Auffassung ein Werkvertrag nahe (Urteil vom 4. März 2010, III ZR 79/09). Mietverträge nennt § 309 Nr. 9 BGB dagegen nicht. Ob die Laufzeitgrenzen für einen bestimmten Hosting-Tarif gelten, hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil nicht entschieden; das hängt vom einzelnen Vertrag ab. Wer einen solchen Vertrag über eine Website abschließen kann, muss dort auch über eine Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen“) kündigen können (§ 312k BGB). Für Unternehmen gilt § 309 BGB nicht (§ 310 Abs. 1 BGB); Klauseln werden dann an der allgemeinen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB gemessen – wer für eine Firma bucht, sollte Laufzeit und Verlängerung deshalb besonders genau lesen. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die passenden Fragen zum Abhaken stehen in der Hosting-Checkliste unter „Vertrag und Kosten“.

Häufige Fehlannahmen

  • „Unbegrenzt“ heißt unbegrenzt. Meist gelten Regeln zur fairen Nutzung. Lesen Sie die Bedingungen für Speicher, Datenbanken und Prozesse.
  • „Mehr Leistung macht die Website schnell.“ Langsame Websites liegen oft an großen Bildern, vielen Skripten oder fehlendem Caching – nicht am Tarif. Messen Sie zuerst (siehe SEO-Grundcheck).
  • „Der Hoster macht doch Backups.“ Wie oft, wie lange und ob Sie selbst wiederherstellen können, steht im Vertrag – nicht in der Werbung.

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Stand der Fakten: siehe Quellen unten. Diese Seite nennt bewusst keine Anbieter und enthält keine Partnerlinks.